Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn es sich um einen Angestellten handelt:
| 1. bis 2. Arbeitsjahr | 6 Wochen |
| 3. bis 5. Arbeitsjahr | 2 Monate |
| 6. bis 15. Arbeitsjahr | 3 Monate |
| 16. bis 25. Arbeitsjahr | 4 Monate |
| ab 26. Arbeitsjahr | 5 Monate |

Steuerberatung Altenfelden Wurm-Prechtl Steuerberaterin, Mühlviertel Österreich, Mag. Irene Wurm-Prechtl Steuerberatung.
, Gesetzliche Kündigungsfristen,, Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008 , Weiterbildung fördern., Gründung EinzelunternehmenDer Umsatzsteuer-Wartungserlass 2006 sieht Folgendes vor: Ab dem 1.1.2007 sind wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer umsatzsteuerpflichtig, wenn die Gesellschaft nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurde nun mit einem aktuellen Schreiben des Finanzministeriums diese Frist um zwei Jahre auf den 1.1.2009 verschoben. ...mehr
Die Lieferschwelle findet bei Lieferungen an Schwellenerwerber in den Mitgliedsstaaten ihre Anwendung. ...mehr
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind insbesondere Kündigungsfristen und Kündigungs(end)termine zu beachten. ...mehr
Sofern ein Dienstnehmer zur Erbringung seiner Arbeit einen PC benötigt und diesen selber anschafft, können die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. ...mehr
Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn es sich um einen Angestellten handelt:
| 1. bis 2. Arbeitsjahr | 6 Wochen |
| 3. bis 5. Arbeitsjahr | 2 Monate |
| 6. bis 15. Arbeitsjahr | 3 Monate |
| 16. bis 25. Arbeitsjahr | 4 Monate |
| ab 26. Arbeitsjahr | 5 Monate |
Mag. Irene Wurm-Prechtl
Veldenstraße 10
4121 Altenfelden
Tel (0)7282/20 530
Fax (0)7282/20 530 5